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Allgemeine Geschäftsbedingungen der UWT 2000 GmbH, 7013 Domat/Ems
Stand 01.02.09, alle andern AGB sind ungültig 1. Gegenstand und
Anwendung der AGB: Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend AGB genannt) regeln das Verhältnis zwischen der UWT 2000
GmbH und dem Kunden. Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen
der UWT 2000 GmbH und dem Kunden.
2. Allgemeines: Sollten unsere AGB und die Einkaufsbedingungen
des Bestellers voneinander abweichen, so gelten unsere Bedingungen.
Änderungen der Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform
und der Bestätigung unserseits. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam
sein oder werden fehlen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anderslautende Bedingungen Nebenabreden und
Zusicherungen sind für uns unverbindlich
3. Preise und Angebote: Die von uns angegebenen Preise sind
absolute Nettopreise zuzüglich MwSt. Unsere Preise verstehen sich ab
unserem Hauptgeschäft in Domat/Ems, ohne Porto, Fracht und
Transportversicherung. Preisänderungen sind vorbehalten. Preise und
Rabatte für größere Stückzahlen geben wir jederzeit gerne auf Anfrage
bekannt. Eine unterbreitete Offerte bindet während 90 Tagen vom Tage des
Angebotes an. Für die Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung
des Unternehmers maßgebend. Aufträge Preisanfragen werden raschmöglichst
telefonisch, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu den äußersten
Tagespreisen abgegeben. Die in den Angeboten genannten Preise sind für
uns nur bei Bestellung in der angegebenen Gültigkeitsfrist und bei
Abnahme der angegebenen Menge verbindlich. Technische Änderungen bleiben
ausdrücklich vorbehalten.
3.1. Offerte- / Preisstellung im Internet: Die Internetangebote
der UWT 2000 GmbH verstehen sich immer exklusive gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
3.2. Kleinsendungen: Der Mindestbestellwert liegt bei Fr. 10.00,
Bestellungen unter dieser Preisgrenze werden mit einem Zuschlag von Fr.
8.00 versehen.
3.3. Kostenvoranschläge bei Reparaturen im Servicecenter: Zeigen
sich bei Reparaturen nach der Reparaturfreigabe weitere Mängel, können
wir die Arbeiten unterbrechen und die Reparatur erst nach der Erteilung
eines neuen schriftlichen Auftrages ausführen, wenn der Mehraufwand 10 %
des ursprünglichen angesetzten Reparaturwertes übersteigt. Verlangt der
Kunde einen Kostenvoranschlag und wird die Reparatur auf Wunsch des
Kunden nicht ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht
mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, wenn es
wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar ist. Zur Erstellung eines
Kostenvoranschlages sind Eingriffe in das Gerät notwendig. Daher kann
bei Ablehnung der Reparatur das Gerät unter Umständen nicht mehr im
Originalzustand zurückgegeben werden. Gibt der Kunde auch innerhalb von
14 Tagen keine Entscheidung bekannt, darf UWT 2000 GmbH das Gerät
entsorgen und ist von irgendwelchen Forderungen des Kunden per Saldo
aller Ansprüche freigestellt.
3.4. Nicht eingeschlossene Leistungen: Auf Wunsch des Bestellers
geleistete Überzeit, Nacht- und Sonntagsarbeit. Zusätzliche Kosten
infolge erschwerender Umstände, die bei der Offertstellung nicht
vorgesehen werden konnten. Mehrkosten für Reisezeit sowie Reise- und
Logiskosten bei Bauseitig veranlassten, nicht vorgesehenen Arbeiten,
Verzögerungen oder Ettapierungen. De- und Wiedermontage Bauseitig
bedingt.
3.5. Regie: Müssen aufgeführte Arbeiten durch Montagepersonal des
Unternehmers ausgeführt werden oder werden Arbeiten nach Aufwand
vereinbart, so erfolgt die Verrechnung der aufgewendeten Materialien,
Arbeits- und Reisezeit sowie Reisekosten den von UWT 2000 GmbH
festgelegten normalen Ansätzen. Regiearbeiten werden immer rein Netto
verrechnet. Regiepreise unterliegen nicht dem angegebenen Satz für
Rabatt und Skonto gemäß dem Hauptauftrag.
3.6. Masse und Gewicht: Maß- und Gewichtsangaben in Prospekten,
Katalogen sind nicht verbindlich. Technische Angaben sind nur
verbindlich, soweit ausdrücklich zugesichert.
4. Arbeitsbedingungen und Messvorschriften: Das Bauprojekt muss
eine ungehinderte Zufahrt aufweisen und eine ungehinderte Montage
ermöglichen. Der Arbeitsablauf muss ermöglicht sein. Der Besteller hat
kostenlos die erforderlichen Gerüste, Aufzüge, Hebebühnen und Anschlüsse
für Licht- und Kraftstrom zur Verfügung zu stellen. Die Stromkosten
gehen zu lasten des Bestellers. Für die Einhaltung der vereinbarten
Masse und Baupläne ist der Besteller verantwortlich. Aufwendungen für
Durchbrüche, Maurer, Gipser und Malerarbeiten werden vom Besteller
übernommen. Sanitäre Anschlüsse wie Wasserzuführung und/oder
Ablaufanschlüsse, sowie Elektrische Zuleitungen und Anschlüsse werden
durch den Besteller in Auftrag gestellt oder wenn durch uns koordiniert,
vom Besteller übernommen.
5. Baureklame: Ohne spezielle schriftliche Vereinbarung lehnt der
Unternehmer eine Beteiligung an der Baureklame ab. Der Besteller
toleriert das Anbringen einer Baureklame des Unternehmers.
6. Lieferfristen: Unsere Lieferfristen werden so kurz als nur
möglich gehalten und wir sind stets bemüht unsere Kunden schnellst
möglich zu bedienen. Bei Rückständen auf Lagerartikeln, sind wir auf die
Lieferzeit des Herstellers angewiesen. Bei nicht lagermässig geführten
Artikeln und Sonderbestellungen werden die Lieferfristen nach bestem
Ermessen freibleibend angegeben. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen
berechtigt. Erteilte Aufträge (inkl.Rückstände) können nur dann
rückgängig gemacht werden, wenn eine angemessene Nachfrist verstrichen
ist. Eine eventuelle Verzögerung der Auslieferung gibt dem Besteller
kein Recht, auf die Lieferung ganz oder teilweise zu verzichten und/oder
Schadenersatz und/oder Verzugsentschädigung zu fordern.
7. Verpackung und Versand: Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung
und Gefahr des Käufers. Bei Beschädigungen oder Verlust ist der
Empfänger (Käufer) verpflichtet, bei Post, Paketdienst oder Transporteur
vorstellig zu werden und ein entsprechendes Protokoll (Befund) durch
jeweiligen Instanzen aufnehmen zu lassen. Beanstandungen der gelieferten
Ware sind innert 8 Tagen schriftlich anzubringen. Die Porti und
Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers. Postexpress-, Fragile-,
Sperrgut- und Schnellgutzuschläge, sowie Transportversicherungen werden
zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Gefahr geht mit dem Versand der
Waren auf den Besteller über.
8. Kontrolle, Beanstandungen: Die Kontrolle der Sendung wollen
Sie bitte unmittelbar nach Erhalt vornehmen. Beanstandungen über Menge
und Beschaffenheit der gelieferten Ware müssen spätestens innert 8 Tagen
nach Erhalt schriftlich erfolgen. Verspätete Beanstandungen können
leider nicht anerkannt werden. Stellt sich ein Fehler oder Mangel erst
nach Betriebsaufnahme heraus, ist der Käufer verpflichtet uns
unverzüglich auf schriftlichem Weg zu informieren. Wir behalten uns vor,
fehlerhafte Ware instandstellen zu lassen oder Gratisersatz gegen
Rücklieferung des beanstandeten Materials zu liefern, weitergehende
Ansprüche lehnen wir ab.
9. Warenrückgabe: Waren können ungebraucht und original verpackt,
innert 10 Tagen, franco unserem Hause zurückgegeben werden. Gebrauchte
oder beschädigte Artikel können nicht zurückgenommen werden. Für Ware
die später als 10 Tage nach Erhalt zurückgesandt wird, behalten wir uns
die Rücknahme vor. Bei Warenrücknahme oder Umtausch behalten wir uns
vor, für Umtriebe und Instandstellung die Spesen in Rechnung zu stellen.
Bei Retoursendungen ist unsere Rechnung beizulegen. Für Beschädigung
oder Verlust bei Retoursendungen haftet der Absender.
10. Garantie: Unsere Rechnung ist gleichzeitig der
Garantieausweis. Die Firma UWT 2000 GmbH übernimmt für die
Gerätekomponenten, an denen Schäden auftreten, eine Garantie von 12
Monaten, sofern der Lieferschein unterschrieben und die Rechnung bezahlt
wurde. Für sämtliche Produkte gelten die jeweiligen Qualitäts- und
Garantiebestimmungen der betreffenden Hersteller. Ausnahmen davon
bedürfen der schriftlichen Form. Die Garantiezeit beginnt mit dem auf
der Garantiekarte eingetragenen Verkaufsdatum oder, wenn nicht
vorhanden, vom Tag der Lieferung an bzw. unsere Anzeige, dass die
vorgenommene Arbeit fertig gestellt sind. Sie erlischt nach Ablauf der
vereinbarten Frist oder, wenn der Käfer selbst oder durch Dritte ohne
unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornimmt. Durch eine
Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Frist nicht verlängert oder
erneuert. Bei außerordentlicher Beanspruchung, wie zum Beispiel bei
Mehrschichtbetrieb, ermäßigt sich die Garantiefrist jeweils
entsprechend.
Ware, die in Garantie repariert oder instandgestellt werden muss, ist
mit der Rechnungskopie an uns einzusenden. Wir verpflichten uns, alle
Teile, die während der Garantiefrist nachweisbar zufolge schlechten
Materials oder mangelhafter Ausführung (Fabrikationsfehler) schadhaft
oder unbrauchbar werden, so rasch wie möglich und nach unserer Wahl
instand zu stellen oder zu ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über. Für alle unsere Lieferungen und Dienstleistungen ist die
Haftung im Allgemeinen auf den Ersatz der fehlerhaften Ware beschränkt.
Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten, Folgeschäden sowie etwaige
Reisekosten gehen zu Lasten des Käufers. In Sonderfällen können wir
jedoch die Ein- und Ausbaukosten ganz oder teilweise übernehmen, soweit
diese in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert des beanstandeten
Erzeugnisses stehen. Diese Sonderfälle legen wir fest. Jede
weitergehende Haftung, insbesondere für direkte oder indirekte Schäden,
wird weggebunden. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht
nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, die Mängel in der
Garantiezeit zu beheben.
Personen-, Sachschäden oder Standzeiten die durch die ausbleibende
Benutzung des Gerätes aufgrund von Reparaturen entstehen, werden nicht
ersetzt. Von der Garantie ausgeschlossen sind natürlicher Verschleiß und
Beschädigungen durch unsachgemässe Behandlung. Insbesondere haften wir
nicht für Schäden ungenügende Wartung, Nichteinhalten von
Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebsmittel, unsachgemässe
Fremdmontage, Veränderung des Zustandes oder der Betriebsweise unserer
Erzeugnisse durch unsachgemässe Lagerung sowie klimatische oder sonstige
Einwirkungen und anderer, von uns nicht abschätzbarer Einflüsse. Die
Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehler
oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Käufer trotz
unserem vorherigen Hinweis die Konstruktion oder das Material
vorgeschrieben hat.
10.1 Garantieauschluss: Für alle Teile, die beim
Maschinenbetrieb normaler Abnutzung unterliegen. (z.B. Sauggummilippen,
Saugschlauch, El.-Kabel). Für alle Teile, die aufgrund nachlässiger oder
falscher Benutzung beschädigt worden sind. Bei Schäden, die durch
Nichteinhalten der Gebrauchs- und Instandhaltungsanweisungen entstanden
sind. Bei Schäden, die durch die Verwendung nicht orginaler Ersatz- und
Zubehörteile entstanden sind, oder aufgrund von nicht von Fachpersonal
durchgeführten Reparaturen. Bei Schäden, die durch falsche Stromzufuhr
oder Treibstoff verursacht wurde.Bei Schäden, die durch Fehler beim
Transport entstanden sind. ( Kontrolle bei Auslieferung!)
11. Zahlungsbedingungen: Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- für Aufträge unter Fr. 10000.- ab Rechnungsdatum 30 Tage netto.
- für Aufträge über Fr. 10000.- wird bei Maschinen oder
Verbrauchsmaterial ½ bei Bestellung fällig und ½ innert 30 Tagen nach
Rechnungsstellung oder Lieferung. Bei Aufträgen mit Montagen werden 1/3
bei Bestellung fällig, 1/3 bei Montagebeginn und 1/3 innert 30 Tagen
nach Rechnungsstellung oder Lieferung.
Bei nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsfristen geht der Anspruch
auf Skontoabzug verloren, und der Unternehmer ist berechtigt, ab diesem
Datum Verzugszinsen zum banküblichen Konokorrent-Zinssatz zu verrechnen.
Für die Zahlung muss der beiliegende Einzahlungsschein verwendet werden.
11.1. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur
Begleichung der Rechnung, einschließlich Nebenforderungen, bzw. bis zum
Eingang der letzten geschuldeten Zahlung im Eigentum der Firma UWT2000
GmbH.
12. Schutzrecht: Unsere Unterlagen, Zeichnungen oder sonstige
Dokumente dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Verletzt der
Besteller diese Pflicht, hat er der UWT 2000 GmbH gegenüber den Schaden
zu ersetzen. In diesem Fall behält sich die UWT 2000 GmbH vor, mit
sofortiger Wirkung vom Liefervertrag zurückzutreten.
13. Text und Abbildungen Internet: Wir sind stets bestrebt, die
Textangaben, sowie die Abbildungen in unseren Prospekten und im Internet
auf einem aktuellen Stand zu halten die Angaben sind jedoch
unverbindlich. Änderungen ohne vorherige Bekanntgabe bleiben vorbehalten
und sind jederzeit möglich. Schadenersatzforderungen aufgrund von
Änderungen können nicht anerkannt werden, sowie ist jede Haftung
ausgeschlossen.
Die auf www.uwt2000.ch und www.speedywash.ch bereitgestellten Texte,
Bilder, Graphiken, Logos etc. dürfen weder verändert, noch für
Handelszwecke kopiert und auf anderen Websites verwendet werden. Alle
auf der UWT2000 GmbH Website genannten Marken und Logos sind gesetzlich
geschützte Warenzeichen. Für Links die sich auf unserer Internetseite
befinden übernehmen wir keinerlei Haftung oder Garantie.
13.1. Immaterialgüterrechte und Datennutzung auf Internet: Alle
in allen Dokumenten und Daten von der UWT 2000 GmbH erwähnten
Markennamen und eingetragenen Warenzeichen sind Eigentum des jeweiligen
Herstellers. Die UWT 2000 GmbH macht ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass das Kopieren, Herunterladen und Weiterverarbeiten der Daten aus dem
Internet-Angebot untersagt ist und als Verstoß gegen das Urheberrecht
verfolgt wird. Die UWT 2000 GmbH lehnt jegliche Haftung gegenüber
Dritten und gegenüber von Verwertungsgesellschaften ab. Die UWT 2000
GmbH macht außerdem darauf aufmerksam, dass die Nutzung, Besichtigung
und Weiterleitung von Daten ihrer Internet-Angebote auf eigene Gefahr
geschehen.
Alle Benutzer, ungeachtet ihres Wohnsitzes sowie des Aufenthaltsorts und
des Standortes des Providers anerkennen diese Regelung und akzeptieren
unter allen Umständen Domat/Ems (Schweiz) als Gerichtsstand. Die UWT
2000 GmbH setzt voraus, dass jeglicher Besuch auf ihren Web-Sites
freiwillig und auf eigener Entscheidung basiert.
13.2. Definitionen und Enthaftungsbestimmungen für Internet-Angebote
Geltungsumfang: Unter "Internet-Angebot" versteht die UWT 2000 GmbH
Angebote im öffentlich zugänglichen Internetshop, in Passwort
geschützten kundenspezifischen Internet- und Extranet-Shops sowie auf
kundeneigenen Netzen betriebene Intranet-Shops.
13.3. Domizil: Internet Angebote bzw. Preise der UWT 2000 GmbH
richten sich lediglich an Unternehmen, Dienstleistungsanbieter und
Personen mit Niederlassung, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der
Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Bei Niederlassung, Wohnsitz
oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland besteht für den Kunden kein
rechtlicher Anspruch auf dieselben Angebote, Preise bzw. Konditionen.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Anwendbar ist Schweizer
Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommen der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) vom 11.
April 1980 finden keine Anwendung. Erfüllungsort für alle aus der
Geschäftsverbindung ergebenden Ansprüche ist für beide Parteien der
Gerichtsstand Domat/Ems. Die Firma UWT2000 GmbH ist aber berechtigt den
Besteller an seinem Sitz oder Wohnsitz zu belangen.
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